
Corona – Impfschaden – Konferenz

Damit ist die Gewaltenteilung in Deutschland definitiv nicht mehr vorhanden:
Wir hatten kaum zu hoffen gewagt und behielten am Ende leider (wieder einmal) recht. Trotz eindeutiger Beweislage über nachgewiesene, schwerwiegende Impfschäden und einer Unwirksamkeit der covid 19-Vakzine als Impfstoffe – trotz der mehrfachen Rüge des Gerichts an die Beklagte, valides Datenmaterial beizubringen (was diese nicht tat), schloss sich das Gericht am, nunmehr 5. Verhandlungstag, der Rechtsauffassung der Beklagten an und wies die Klage zweier Bundeswehroffiziere, welche gegen die Aufnahme der Covid-Impfung in das Impfschema der Bundeswehr geklagt hatten, zurück.
https://diebasis-partei.de/2022/07/impfprozess-in-leipzig-neues-skandalurteil/
https://diebasis-partei.de/2022/07/impfprozess-leipzig-liveticker-vom-4-verhandlungstag-am-06-07-2022/
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https://t.me/die_basis_funkt
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Der Kreisverband dieBasis Salzlandkreis wird ein Jahr alt.
Vor einem Jahr, am 16.07.2021, gründete sich der Kreisverband Salzlandkreis in Brumby mit 32 Mitgliedern.
Inzwischen können wir auf ein turbulentes Jahr zurückblicken:
Wir haben nicht nur aus dem Stand einen Bundeswahlkampf organisiert, wir haben eine Selbsthilfegruppe für Corona-Maßnahmen- und Impfgeschädigte gegründet, eine AG Kindeswohl ins Leben gerufen und das Konferenzteam plant zur Zeit eine Konferenz mit den Themen „Impfpflicht und Impfschäden“.
Die Arbeitsgruppen haben die Schulen im Salzlandkreis mit Informationen zu den schulischen Coronamaßnahmen versorgt, die Internetseite caemis.info kreiert und Vieles mehr.
Viele Mitglieder haben mitgearbeitet und etwas bewirkt, z.B. wurde eine Facebookseite für uns ins Leben gerufen, andere halten unermüdlich Vorträge über den Themenkomplex der Dreigliederung und wir haben dieBasis im Saarland bei ihrem Wahlkampf unterstützt.
Am 15.06.2022 haben wir einen neuen Vorstand gewählt, da laut Satzung der Gründungsvorstand immer nur für ein Jahr im Amt bleiben darf. Wir haben viel erreicht und können stolz auf uns sein. Und wir wissen, wir haben noch viel Arbeit vor uns. Wir haben neue Freunde gefunden und den einen oder anderen wieder verloren.
Wir machen weiter mit unserer politischen Arbeit und laden jeden ein, uns auf unserem Weg zu begleiten.
Ab 20.6.22. sind wir am Hörer für Betroffene der C-Maßnahmen.
„Es gibt immer eine Lösung. Wir unterstützen Dich dabei.“
München 089 – 217 65 217
Hamburg 040 -637 96 999
Berlin 030 223 75 233
Stuttgart 0711 -205 264 92
Köln 0221 96 888 3 88
Hannover 0511 -80 90 79 29
Kiel 0431 -72 00 83 99
E-Mail: hilfe@ag-kindeswohl.de
Anrufbeantw.+ Rückruf o. im Chat auf: http://www.ag-kindeswohl.de
Wer Bußgeldbescheide, Kündigungen, Betretungsverbote oder sonstige „Maßnahmen“ bekommt und sich wehren will, schreibt an mail@hannig-recht.de 📧!
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Vortragsreihe #dieBasishilft
Aufzeichnung der Veranstaltung zum Thema „Impfpflicht im Gesundheitswesen“ am 19. April 2022 in Bielefeld
Vortrag Prof. Dr. Martin Schwab
Wir sind die Basisdemokratische Partei Deutschland
dieBasis ist die neue starke Kraft der Gesellschaft – Sie vereint Menschen, die in Frieden und Freiheit leben und miteinander bessere Entscheidungen treffen möchten.
Wir stellen wichtige Fragen und sehen die heutigen Herausforderungen als eine Chance, unser Land und unsere Gesellschaft demokratischer und menschlicher zu gestalten.
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https://odysee.com/@dieBasisnrw:0/Martin-19.04%28komprimiert%29.:f
Von Anwälte für Aufklärung
🔺Text zur Vorlage beim Gesundheitsamt oder Arbeitgeber🔺
▪️ERKLÄRUNG der KONTRAINDIKATION aufgrund des ARZNEIMITTELGESETZES bezüglich der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht gemäß § 20 a IfSG von unserem Kollegen Frank Großenbach.
Aus dem Arzneimittelgesetz ergibt sich, dass ein Gentherapeutikum (der mRNA-Wirkmechanismus) kein Impfstoff i.S.d. § 4 Abs. 4 AMG ist.
▪️Ein NICHT-Impfstoff ist daher nicht indiziert, verimpft zu werden. Mit der aktuellen Textfassung wird auf Einwände eingegangen, die der Argumentation denkbar entgegenstehen könnten. Der Text soll als Hilfe für Betroffene dienen, sich selbst zu vertreten sowie unmittelbar ohne Arzt auf die Vorlageverpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Gesundheitsamt zu reagieren.
▪️Weitere individuelle Argumente über diesen Text sind z.B.:
▪️unmittelbare zukünftige Schwangerschaft bei Frauen mit Kinderwunsch und Kontraindikation durch Virus-Infektion, weil eine klinische Studie zum Abgleich mRNA-Technologie nach natürlicher Immunisierung fehlt.
Vom Rechtsanwalt Ludwig
Hier ist ein von mir gefertigtes Musterschreiben für den Fall, dass das Gesundheitsamt zur Vorlage von Dokumenten auffordert. Ich habe dies in meiner Sendung „Corona aus Sicht des Juristen“ heute erklärt.
Aus meiner Sicht ist das Gesundheitsamt nicht zuständig, solange der Arbeitgeber an den vorgelegten Dokumenten nichts auszusetzen hat. Das würde auch Art. 5 Abs. 1 Ziff. 3 DSGVO (Datenminimierung) widersprechen.
Sollte also jemand eine entsprechende Aufforderung erhalten haben, kann diese nach meiner Rechtsauffassung zunächst zurückgewiesen werden. Sollte weiterhin auf Übersendung bestanden werden, kann auf Art. 13 Abs. 1, 2 DGVO verwiesen werden. Demnach muss das Gesundheitsamt zunächst erklären, wie die Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Den Gesundheitsamtsmitarbeitern rate ich aktuell, aufgrund der Studienlage keinerlei Betretensverbote oder Beschäftigungsverbote auszusprechen.
Mein Kanal:
t.me/RA_Ludwig
Zum 8. Mai, Tag des Kriegsendes, gedenken wir der vielen schrecklichen Geschehnissen in einer dunklen Zeit.
Wir erinnern uns daran, wie es so weit kommen konnte und appellieren an alle, dass wir uns entscheiden können.
Jeden Tag:
– für Frieden
– für Freiheit
– für Freude
– für Zukunft
– für Selbsbestimmung
– für dieBasis
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https://diebasis-partei.de/2022/05/wollt-ihr-den-totalen-frieden/
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